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Gottes Kinder
Taufe
Sie möchten Ihr Kind taufen lassen? Herzlich gerne. Notwendig dazu ist, dass ein Elternteil oder zumindest ein Pate der evangelischen Kirche angehört. Natürlich kommt es in unserer Gemeinde auch vor, dass ältere Kinder und Erwachsene getauft werden. In der Taufe nimmt Gott jedes Kind als sein Kind an und schenkt ihm ewiges Heil. Das will im Glauben ergriffen und festgehalten werden. Dabei ist das Kind auf die Hilfe der Eltern und Taufpaten angewiesen. Bei der Taufe werden die Eltern und die Taufpaten gefragt: „Seid ihr bereit, euer Kind als Gabe des Schöpfers anzunehmen? Seid ihr bereit, es zum Glauben an Jesus Christus hinzuführen? Seid ihr bereit, ihm durch euer Leben ein Beispiel zu geben? So antwortet: Ja, mit Gottes Hilfe.“ Alle Getauften sind in der Evangelischen Kirche in Österreich ohne Altersbegrenzung zum Abendmahl zugelassen. Jesus Christus hat keinen ausgeschlossen – wir tun es auch nicht!
Ja zur Taufe
Konfirmation
Bei der Konfirmation bestätigen die Konfirmandinnen und Konfirmanden ihre Taufe und sagen bewusst Ja zum christlichen Glauben. Nach der Konfirmation kann man selber Taufpate werden und das aktive Wahlrecht ausüben. In der Regel werden die 14- bis 15 Jährigen konfirmiert, die als kleine Kinder getauft wurden. Während der Zeit des Konfirmandenunterrichts werden sie auf die Konfirmation vorbereitet.
Segen Gottes
Trauung
Hochzeit ist eine besondere Zeit. Es ist die Zeit großer Gefühle, Stimmungen und Erwartungen. Es ist ein Fest, das nicht nur zwei Menschen, sondern auch Familien und Freunde zusammenführt. Zwei Menschen haben beschlossen, ja zueinander zu sagen. Kirchliche Trauung bedeutet, dass es dem Brautpaar darum geht, dieses Ja unter den Segen Gottes zu stellen und ihn zu bitten, den gemeinsamen Weg zu begleiten und zu segnen. Liebe, Treue und Verständnis füreinander sind wichtig. Für die rechtzeitige Planung wenden Sie sich bitte an unser Pfarramt.
Unser Leben ist begrenzt
Beerdigung
Auch wenn wir Sterben, Leiden und Tod gerne aus unserem Leben verdrängen, werden wir damit immer wieder konfrontiert. Besonders schmerzlich ist der Abschied von einem geliebten und nahe stehenden Menschen. Als Christen glauben wir und vertrauen darauf, dass der Tod nicht das Letzte ist, was uns erwartet, dass Gott uns aufnimmt in sein ewiges Reich. Bei der Beerdigung versucht der Pfarrer, die Angehörigen zu trösten, für das Leben und die besonderen Begabungen des/der Verstorbenen zu danken und wichtige Stationen des Lebens in Erinnerung zu rufen. Gleichzeitig ist die Beerdigung auch Verkündigung der Hoffnung unseres Glaubens auf die Auferstehung. Am Sonntag nach der Beerdigung wird im Gemeindegottesdienst noch einmal des/der Verstorbenen gedacht. Aber auch schon vor der Beerdigung sind wir für Sie da: Die Hospizbewegung der Diakonie hat es sich zur Aufgabe gemacht, schwerstkranken und sterbenden Menschen und ihren Angehörigen beizustehen. Wenn Sie sich hilflos fühlen und wenn das Abschiednehmen plötzlich Thema wird, können wir Ihnen auch in dieser schweren Zeit zur Seite stehen und Ihnen Hilfe anbieten.
Herzlich willkommen
Eintritt
Wer zu einer christlichen Kirche gehören will, muss getauft sein. Wenn Sie bereits getauft sind, dann braucht dies nicht wiederholt zu werden. Sollten Sie noch nicht getauft sein, dann wird Ihr Pfarrer Sie gerne taufen. Der Taufe geht üblicherweise ein Gespräch über den christlichen Glauben evangelischer Prägung voraus. Jeder und jede kann nur einer Kirche bzw. Religionsgemeinschaft angehören. Sie können in die Evangelische Kirche A.B (evangelisch-lutherisch) oder in die Evangelische Kirche H.B. (evangelisch-reformiert) eintreten. Wenn Sie also Mitglied einer anderen Kirche oder Religionsgemeinschaft sind, müssen Sie zuerst aus dieser austreten. Der Austritt erfolgt auf der Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat. Bitte nehmen Sie dafür Ihre Taufbescheinigung und Ihren Meldezettel mit. Sollten Sie Ihre Taufbescheinigung nicht zur Hand haben, sind auch andere Nachweise wie etwa Kirchenbeitragsvorschreibungen, Bescheide oder Zahlscheine über den Kirchenbeitrag ausreichend. ‍Nun ist der Weg frei, um evangelisch zu werden: Sie besuchen Ihren Pfarrer. Dazu suchen Sie das zu Ihrem Wohnort zugehörige Pfarramt auf, das wir Ihnen gerne nennen. Dort besprechen Sie mit Ihrem Pfarrer alles Weitere für den Eintritt in die Evangelische Kirche. Heute leben in Österreich knapp 300.000 evangelische Christinnen und Christen. In unserer Pfarrgemeinde gibt es derzeit 648 Evangelische.
Über Uns
Unsere Kirchen
Christuskirche Völkermarkt
Augustinerweg 2
Erasmuskapelle Bleiburg
Kumeschgasse 18
Unser Team
Lerne uns kennen!
Dipl. Theol. Igor Vukan
Pfarrer
04232/28 47 oder 0699/188 77 256
Bernd Bergner
Kurator
0664/6224302
Presbyterium
Bergner Bernd
Kurator
Jantscher Andrea
Schriftführerin
Trimborn Werner
Schatzmeister
Vukan Igor
Pfarrer
Manner Elfriede
stv. Schatzmeister
Kirchenbeitrag
Mag. Andrea Jantscher
KB-Beauftragte
Für Fragen rund um den Kirchenbeitrag steht Ihnen unsere Kirchenbeitragsbeauftragte schriftlich, telefonisch oder auch für ein persönliches Gespräch im Pfarramt nach Terminvereinbarung gerne zur Verfügung: ‍ Mobil: 0699 18877233 Mail: kb.voelkermarkt@evang.atSprechstunde: Jeden 1. und 3. Freitag im Monat von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Neben Spenden und Kollekten bei den Gottesdiensten ist der Kirchenbeitrag der Gemeindemitglieder die einzige Einnahmequelle in der Evangelischen Kirche. Mit dem Kirchenbeitrag helfen Sie, dass das Christentum in Österreich erhalten bleibt und weiterhin gesellschaftliche Ereignisse wie Weihnachten, Ostern, Pfingsten usw. gefeiert werden und Amtshandlungen wie Taufen, Beerdigungen, Hochzeiten und Konfirmationen abgehalten werden. Dazu braucht es einen Pfarrer, der bezahlt werden muss. Das Pfarrhaus und die Kirchen müssen langfristig erhalten werden. Auch sämtliche Druckwerke werden durch den Kirchenbeitrag finanziert. Die Kirche bietet Seelsorge und Diakonie. Die Kirche ermöglicht einen Jugendtreff für unsere Kinder. Die Kirche ist ein Ort der Stille, in dem Sie innehalten können, in der so hektischen Welt des Alltages. ‍ Die Bezahlung fällt leichter, wenn Sie einen unserer Gottesdienste besuchen. Wir bedanken uns für Ihren wertvollen Beitrag zum Erhalt der Evangelischen Kirche! ‍ Was ist die Bemessungsgrundlage für den Kirchenbeitrag? Zur Bemessung des Kirchenbeitrages wird das gesamte Jahreseinkommen herangezogen; es werden also auch die Sonderzahlungen (13./14. Gehalt) einberechnet. Gibt es kein Erwerbseinkommen, wird das Arbeitslosengeld, Karenzgeld, etc. zur Bemessung herangezogen. ‍ Wie wird der Kirchenbeitrag berechnet? Als Bemessungsgrundlage wird das Brutto-Jahreseinkommen nach Abzug der Sozialversicherung herangezogen. Für jedes Kind, für das der/dem Beitragspflichtigen Familienbeihilfe zusteht, wird der Kirchenbeitrag um 22,- € ermäßigt. Für AlleinverdienerInnen, die Anspruch auf den steuerlichen Alleinverdienerabsetzbetrag haben, wird der Kirchenbeitrag um 15,- € herabgesetzt. Wie können Ihre Kirchenbeitragszahlungen steuermindernd berücksichtig werden? Die Evangelische Kirche in Österreich ist nach § 18 Abs 8 EstG gesetzlich dazu verpflichtet, die ab 1.1.2017 jährlich bezahlten Kirchenbeiträge zur Berücksichtigung als Sonderausgabe in der Arbeitnehmer- bzw. Einkommensteuerveranlagung bis Ende Februar des Folgejahres elektronisch an das Finanzamt zu melden. Ausschließlich auf Grundlage dieser Meldung können jährlich bis € 400,-- als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Neue Absetzbarkeitsgrenze: Kirchenbeitrag: Kirchen begrüßen neue Absetzbarkeitsgrenze > Evangelische Kirche in Österreich ‍ Weitere Informationen sowie einen Online-Rechner für die Berechnung Ihres Kirchenbeitrags finden Sie unter: https://www.gerecht.at/
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG Pfarrgemeinde A.B. Völkermarkt ‍Augustinerweg 2 9100 Völkermarkt Tel.: 04232/28 47 pg.voelkermarkt@evang.at
Datenschutz
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